Hier finden Sie als Eltern Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kinderbetreuung in einer Tagesfamilie.

Fragen zur Anmeldung

.        Warum fülle ich das Anmeldeformular aus?

DA  Das Ausfüllen des Anmeldeformulars ist wichtig, damit wir alle nötigen Angaben haben, um die optimale Tagesfamilie für ihr Kind zu finden. Je mehr Angaben gemacht werden können, desto rascher kann geklärt werden, ob ein Betreuungsplatz in einer Tagesfamilie angeboten werden kann.


Warum muss ich eine Anmeldegebühr bezahlen?

Die Anmeldegebühr von CHF 120.00[1] stellt einen einmaligen Beitrag an die Kosten für administrative Abläufe, die Abklärung der passenden Tagesfamilie, die Vermittlung, das Kennenlernen sowie die Zusammenführung von Tagesfamilie und Eltern dar. Kommt keine Vermittlung zustande, wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet. 


[1] Wenn Behörden oder Fachstellen involviert sind, werden CHF 180.00 erhoben, siehe Tarif- und Verrechnungsliste TFZO. 

Fragen zu Subventionen / finanzieller Unterstützung

          Wie kann ich finanzielle Unterstützung (Subventionen) beantragen?

Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Wohngemeinde gemäss Ihrer Einkommenssituation Subventionen zu beantragen. Bitte informieren sie sich unter der Rubrik Gemeinden, welche Unterlagen sie an die entsprechende Stelle einreichen müssen. Die Abklärung muss vor Betreuungsstart abgeschlossen sein. 

 

1.     Ich habe vergessen, die Subventionsunterlagen zur jährlichen Neuberechnung einzureichen. Kann ich rückwirkend Subventionen beantragen?

Nein. Sie können Subventionen nicht rückwirkend erhalten. TFZO muss Ihnen den Vollpreis in Rechnung stellen. Subventionen können nur angerechnet werden, wenn Sie entweder eine gültige Subventionsbestätigung/Tarifmitteilung Ihrer Gemeinde oder der Geschäftsstelle TFZO haben. Achten Sie darauf, die Unterlagen rechtzeitig zu beantragen.

Fragen zu Betreuungskosten

1.     Was kostet mich die Kinderbetreuung?

Unsere Vollkostentarife betragen pro Betreuungsstunde CHF 11.50 für Kinder ab 18 Monate und CHF 13.20 für Kleinkinder bis 18 Monate. Zusätzlich werden die Mahlzeiten, Zuschläge, Übernachtungen und Fahrspesen verrechnet, siehe hierzu auch unsere Tarif- und Verrechnungsliste

 

1.     Ist die Kinderbetreuung in der Tagesfamilie günstiger als in der KiTa?

Das kann man pauschal nicht sagen. Da die Abrechnung der Betreuungskosten in der Tagesfamilie pro Stunde geschieht, hängt dies vom tatsächlichen bzw. den vertraglich vereinbartem Betreuungsumfang und den Kosten für die Mahlzeiten ab.

 

1.     Warum bezahle ich ein Depot? 

Das Depot ist zinslos und entspricht in etwa einem Betreuungsmonat, basierend auf ihrem Betreuungstarif und den vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden. Die Depotzahlung dient unserer Liquiditätssicherheit. Die Betreuungsrechnung wird Ende des Monats (nach bezogener Betreuungsleistung) gestellt und muss demnach erst im Folgemonat bezahlt werden<s>.</s> Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses erhalten Sie das Depot vollumfänglich zurück. 

 

1.     Ab wann startet der Mittagstisch? 

Die Mittagstischbetreuung startet offiziell ab 11:45 Uhr und dauert bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichts. Dies unabhängig davon, wann das Tageskind in der Tagesfamilie eintrifft.

 

Weshalb wird die Nachmittagsbetreuung bis und mit der zweiten Klasse durchgehend verrechnet?

Bei jüngeren Kindern dient dies deren Sicherheit. Sollte der Unterricht am Nachmittag ausfallen, kann die Betreuungsperson die Betreuung problemlos übernehmen. Es gibt hier keine Ausnahmen. 

 

1.     Wir fahren in die Ferien. Ist die Betreuung in dieser Zeit zu bezahlen?

Es können seitens der Eltern maximal vier Wochen ausserhalb der Ferien der Betreuungsperson bezogen werden. Diese müssen nicht bezahlt werden, wenn die Betreuungsperson mind. 30 Tage vorher informiert wurde. Die darüber hinaus bezogenen Ferien werden gemäss Betreuungsvertrag abgerechnet.

 

1.     Kann ich mein Kind spontan von der Betreuung abmelden?

Pro Semester kann ein Jokertag bezogen werden. Dieser muss der Betreuungsperson sieben Tage im Voraus mitgeteilt werden und ist kostenfrei. Weitere Abmeldungen werden gemäss Betreuungsvertrag regulär verrechnet. 

 

 Mein Kind ist krank, wird die Betreuung trotzdem verrechnet?

Die Betreuung wird weiterhin verrechnet. Ab dem 6. Krankheitstag/Unfalltag können Sie ein ärztliches Attest einreichen, ab dann wird die Betreuung nicht mehr verrechnet.  

Fragen zur Betreuung

1.     Mein Kind ist sehr unkompliziert - braucht es trotzdem eine Eingewöhnung?

Ja.   Ja. Eine Eingewöhnung ist die wichtigste Grundlage für ein langfristiges Wohlbefinden des Kindes in der Tagesfamilie. Es dient dem Beziehungsaufbaus zwischen Kind und Betreuungsperson. Die Eingewöhnung gestaltet sich sehr individuell und wird dem Bedürfnis des Kindes angepasst.

 

1.     Wird die Betreuungsperson/Tagesfamilie über eine Fachstelle beaufsichtigt und geprüft?

Ja. Unser Bewerbungsprozess unterliegt klaren Richtlinien und führt zu einer sorgfältigen Auswahl unserer Betreuungspersonen. Im Rahmen unseres Qualitätsmanagements setzen wir folgende Massnahmen um:

·                     Wir arbeiten mit dem QualiTaf-Standard. Dies ist ein kantonal angesetztes Verfahren zur Qualitätsüberprüfung und -entwicklung in Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen, basierend auf dem QualiKita-Standard.

·                    Die Bildungsvereinbarung gemäss Kibesuisse mit unseren Betreuungspersonen beinhaltet den Besuch einer Grundbildung und eines Nothelferkurses sowie einer jährlichen Weiterbildung im pädagogischen Fachbereich.

·                 Jährliche Mitarbeiter:innen-Gespräche zwischen Betreuungsperson und der zuständigen Fachmitarbeiterin Begleitung

·                     Die Betreuungsperson und die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit mit der zuständigen Fachmitarbeiterin Begleitung das Gespräch aufzunehmen.

·                     Den Betreuungspersonen wird in regelmässig ein Fachaustausch mit einer externen Fachperson angeboten.

·                    Der Strafregister- und Sonderprivatauszug aller Personen über 18 Jahre im Haushalt der Tagesfamilie wird eingefordert

·                    Die Auswertungen der Probezeiten für Tageskinder werden mit den Eltern und der Betreuungsperson gemacht

·                     Betreuungspersonen unterliegen der Meldepflicht ihrer jeweiligen Gemeinde, siehe die Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten (V TaK).

Kann die Betreuungsperson unser Kind vom Kindergarten abholen? 

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Das Abholen ist nicht Aufgabe der Betreuungsperson, kann jedoch individuell miteinander vereinbart werden.