Hier finden Sie als Eltern Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kinderbetreuung in einer Tagesfamilie.
Warum fülle ich das Anmeldeformular aus?
Das Ausfüllen des Anmeldeformulars ist wichtig, damit wir alle nötigen Angaben haben, um die optimale Tagesfamilie für ihr Kind zu finden. Je mehr Angaben gemacht werden können, desto rascher kann geklärt werden, ob ein Betreuungsplatz in einer Tagesfamilie angeboten werden kann.
Warum muss ich eine Anmeldegebühr bezahlen?
Die Anmeldegebühr von CHF 120.00 [*] stellt einen einmaligen Beitrag an die Kosten für administrative Abläufe, die Abklärung der passenden Tagesfamilie, die Vermittlung, das Kennenlernen sowie die Zusammenführung von Tagesfamilie und Eltern dar. Kommt keine Vermittlung zustande, wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet.
[*] Wenn Behörden oder Fachstellen involviert sind, werden CHF 180.00 erhoben, siehe Tarif- und Verrechnungsliste TFZO.
Wie kann ich finanzielle Unterstützung (Subventionen) beantragen?
Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Wohngemeinde gemäss Ihrer Einkommenssituation Subventionen zu beantragen. Bitte informieren sie sich unter der Rubrik Gemeinden, welche Unterlagen sie an die entsprechende Stelle einreichen müssen. Die Abklärung muss vor Betreuungsstart abgeschlossen sein.
Ich habe vergessen, die Subventionsunterlagen zur jährlichen Neuberechnung einzureichen. Kann ich rückwirkend Subventionen beantragen?
Nein. Sie können Subventionen nicht rückwirkend erhalten. TFZO muss Ihnen den Vollpreis in Rechnung stellen. Subventionen können nur angerechnet werden, wenn Sie entweder eine gültige Subventionsbestätigung/Tarifmitteilung Ihrer Gemeinde oder der Geschäftsstelle TFZO haben. Achten Sie darauf, die Unterlagen rechtzeitig zu beantragen.
Was kostet mich die Kinderbetreuung?
Unsere Vollkostentarife sind kostendeckend, nicht profit-orientiert. Bitte beachten sie die Kostenübersicht für die Tarife in ihrer Wohngemeinde. Zusätzlich werden die Mahlzeiten, Zuschläge, Übernachtungen und Fahrspesen verrechnet. Aufgrund unserer Zusammenarbeit mit den Gemeinden haben Sie die Möglichkeit, Subventionen zu beantragen.
Ist die Kinderbetreuung in der Tagesfamilie günstiger als in der KiTa?
Das kann man pauschal nicht sagen. Da die Abrechnung der Betreuungskosten in der Tagesfamilie pro Stunde geschieht, hängt dies vom tatsächlichen bzw. den vertraglich vereinbartem Betreuungsumfang und den Kosten für die Mahlzeiten ab.
Warum bezahle ich ein Depot?
Die Depotzahlung dient der Lohnsicherheut unserer Betreuungsperson. Die Betreuungsrechnung wird Ende des Monats (nach bezogener Betreuungsleistung) gestellt und muss demnach erst im Folgemonat bezahlt werden. Das Depot ist zinslos und entspricht in etwa einem Betreuungsmonat, basierend auf ihrem Betreuungstarif und den vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden. Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses erhalten Sie das Depot vollumfänglich zurück.
Ab wann startet der Mittagstisch?
Die Mittagstischbetreuung startet offiziell ab 11:45 Uhr und dauert bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichts. Dies unabhängig davon, wann das Tageskind in der Tagesfamilie eintrifft.
Weshalb wird die Nachmittagsbetreuung bis und mit der zweiten Klasse durchgehend verrechnet?
Bei jüngeren Kindern dient dies deren Sicherheit. Sollte der Unterricht am Nachmittag ausfallen, kann die Betreuungsperson die Betreuung problemlos übernehmen. Es gibt hier keine Ausnahmen.
Wir fahren in die Ferien. Ist die Betreuung in dieser Zeit zu bezahlen?
Es können seitens der Eltern maximal vier Wochen ausserhalb der Ferien der Betreuungsperson bezogen werden. Diese müssen nicht bezahlt werden, wenn die Betreuungsperson mind. 30 Tage vorher informiert wurde. Die darüber hinaus bezogenen Ferien werden gemäss Betreuungsvertrag abgerechnet.
Kann ich mein Kind spontan von der Betreuung abmelden?
Pro Semester kann ein Jokertag bezogen werden. Dieser muss der Betreuungsperson sieben Tage im Voraus mitgeteilt werden und ist kostenfrei. Weitere Abmeldungen werden gemäss Betreuungsvertrag regulär verrechnet.
Mein Kind ist krank, wird die Betreuung trotzdem verrechnet?
Die Betreuung wird weiterhin verrechnet. Ab dem 6. Krankheitstag/Unfalltag können Sie ein ärztliches Attest einreichen, ab dann wird die Betreuung nicht mehr verrechnet.
Mein Kind ist sehr unkompliziert - braucht es trotzdem eine Eingewöhnung?
Ja. Eine Eingewöhnung ist die wichtigste Grundlage für ein langfristiges Wohlbefinden des Kindes in der Tagesfamilie. Es dient dem Beziehungsaufbaus zwischen Kind und Betreuungsperson. Die Eingewöhnung gestaltet sich sehr individuell und wird dem Bedürfnis des Kindes angepasst.
Wird die Betreuungsperson/Tagesfamilie über eine Fachstelle beaufsichtigt und geprüft?
Ja. Unser Bewerbungsprozess unterliegt klaren Richtlinien und führt zu einer sorgfältigen Auswahl unserer Betreuungspersonen. Im Rahmen unseres Qualitätsmanagements setzen wir folgende Massnahmen um:
Kann die Betreuungsperson unser Kind vom Kindergarten abholen?
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Das Abholen ist nicht Aufgabe der Betreuungsperson, kann jedoch individuell miteinander vereinbart werden.